Beurkundung von Häusern, Eigentumswohnungen oder Bauplätzen

Ob Gebrauchtimmobilie oder Neubau, Bauplatz, Haus oder Eigentumswohnung, stets liegt die Abwicklung eines Verkaufs bzw. Kaufs in den Händen eines Notars, der den Vertrag gestaltet, mit Ihnen beurkundet und die Abwicklungsarbeit übernimmt, bis am Ende das Eigentum durch entsprechenden Grundbucheintrag auf den Erwerber übergegangen ist. Dabei können Sie uns mit der Abwicklung des Geschäfts betrauen, egal wo die Immobilie liegt, ob in Speyer, in der Region Rhein-Neckar oder auch außerhalb.

Bei der Vertragsgestaltung ist es wichtig, die gegenläufigen Interessen von Verkäuferseite und Käuferseite zum Ausgleich zu bringen.

Vertragsgestaltung

Die Verkäuferseite muss davor geschützt werden, ihr Eigentum zu verlieren, bevor die Zahlung des Kaufpreises sichergestellt ist. Die Käuferseite soll andererseits nicht bezahlen müssen, bevor klar ist, dass sie das Eigentum rechtssicher erwerben kann.

Deshalb ist es üblich, dass der Notar den Eigentumswechsel erst herbeiführt, wenn die Käuferseite dem Notar die Kaufpreiszahlung nachgewiesen hat.

Die Käuferseite zahlt im Gegenzug in der Regel erst, wenn der Weg zum lastenfreien Eigentum geebnet ist, indem

  • das Grundbuch gesichert ist, indem eine sogenannte „Vormerkung“ im Grundbuch eingetragen wird
  • nötige Unterlagen zur Löschung nicht zu übernehmender Belastungen vorliegen, insbesondere die Löschungsunterlagen für Grundschulden etwaiger Kreditgeber des Verkäufers
  • erforderliche Genehmigungen, z.B. des Verwalters bei der Eigentumswohnung oder des Betreuungsgerichts bei Verkauf durch einen Betreuer, erteilt sind
  • etwaige Vorkaufsrechte geklärt sind

Vieles ist zu klären

Was für einen sicheren Eigentumswechsel erforderlich ist, klären der Notar und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vorfeld der Beurkundung auf, arbeiten es in den Vertrag ein und beschaffen im Nachgang zur Beurkundung die nötigen Dokumente. Sind die vertraglich festgelegten Zahlungsbedingungen erfüllt, teilt der Notar dies beiden Seiten mit, und nach Erhalt des Zahlungsnachweises der Kaufpartei sorgt er für den Eigentumswechsel. Dazu muss dann aber auch noch die Bestätigung des Finanzamts vorliegen, dass auch die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde.

Es sind also viele Dinge zu klären, bevor der individuell passende Vertrag erstellt werden kann. Deshalb haben wir, bevor wir uns an die Arbeit machen, erst einmal einige Fragen an Sie. Einige davon sind in unserem Erstkontaktformular „Kaufvertrag“ bereits angesprochen. Das weitere klärt sich individuell zwischen Ihnen und uns.